Allgemeine Geschäftsbedingungen
DAY ONE Recruitment AG
Die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Day One Recruitment AG (nachfolgend «Day One» genannt) gelten, wenn Day One dem Kunden einzelfallbezogen Personalvermittlungsleistungen erbringt, ohne dass weitere Verbindlichkeiten entstehen. Dieses Dokument verpflichtet den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) nicht dazu, die Leistungen der Individualvermittlung der Day One in Anspruch zu nehmen.
Vertragsgegenstand
Day One ist ein spezialisiertes Personalberatungsunternehmen, das für seine Auftraggeber Fach- und Führungskräfte vermittelt. Day One gleicht die gesamte Kandidatendatenbank von Day One mit Unternehmensprofilen, Stellenangeboten und Anforderungen ab und nutzt ein persönliches Kontaktnetzwerk, um die richtigen Kandidaten zu finden. Bei einer Positionsbesetzung von Day One beim Auftraggeber werden die Kosten erst nach erfolgreicher Vermittlung in Rechnung gestellt.
Die Bedingungen, unten stehend aufgelistet, umfassen aber auch die Arbeitsvermittlung, bei der Day One einem Auftraggeber aus eigener Initiative einen Kandidaten vorstellt und ihm eine Stelle anbietet, ohne zuvor einen besonderen Vermittlungsauftrag zu erteilen.
Die Bedingungen gelten für die folgenden Dienstleistungen von Day One:
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Beratung betreffend geeigneten Findungsprozessen der Profile;
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Marktanalyse im Umfeld des angestrebten Zielprofils;
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Bewertung des marktüblichen Gehaltsniveaus für ein bestimmtes Zielprofil;
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Recherche und Identifizierung geeigneter Kandidaten;
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Kontaktaufnahme und Durchführung von Kompetenzinterviews mit Zielkandidaten;
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Auswahl und Einreichung geeigneter Bewerbungsunterlagen;
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Laufende Beratung beim Auswahlprozess bis Vertragsunterschrift
Die Angaben eines Kandidaten werden von Day One mit dem Anforderungsprofil des Auftraggebers verglichen. Es liegt im Folgeprozess in der Verantwortung des Auftraggebers, letztendlich zu beurteilen, ob und inwieweit ein von einem Auftraggeber an Day One übermittelter Kandidat die erforderlichen Qualifikationen für den Kunden hat und diese und alle anderen Anforderungen erfüllt.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Day One alle Informationen zur Verfügung, die zur Analyse, Recherche und Auswahl eines geeigneten Kandidaten notwendig sind, insbesondere eine ausführliche Stellenbeschreibung. Day One kann darüber hinaus eine mündliche Bedarfsanalyse mit dem Fachvorgesetzten des gesuchten Kandidaten durchführen, sofern dies aus Sicht von Day One eine positive Auswirkung auf den angestrebten Besetzungserfolg erwarten lässt.
Honorar
Wenn der Auftraggeber einen Kandidaten, vorgestellt durch Day One, einstellt, wird das Honorar fällig. Die Höhe der Vergütung errechnet sich aus der „Gesamtvergütung“ (= Bruttogehalt plus Bonus). Day One erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten ein einmaliges erfolgsabhängiges Honorar. Bei einem Teilzeitpensum wird das Honorar für Day One auf ein Vollzeitpensum angesetzt. Das erhobene Honorar wird demensprechend angepasst.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung sowie die Kosten für die Vorstellung eines Kandidaten (beispielsweise Reisekosten) und zusätzliche Spesen von Day One, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber fällig. Die Veröffentlichung von Stellenangeboten auf der Day One Homepage ist für den Kunden jederzeit kostenlos, darf aber von Day One abgelehnt werden.
Die Honorarsätze verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Day One stellt eine Rechnung bei Unterschrift des entsprechenden Arbeits-, Auftrags- oder Dienstleistungsvertrags. Die entsprechende Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Stellt der Auftraggeber den von Day One vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von 12 Monaten ein, ist Day One berechtigt, ein Honorar zu berechnen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber den Kandidaten aktiv während der 12 Monate kontaktiert, ihn jedoch erst nach Ablauf dieser Frist einstellt oder die Einstellung verzögert, auch wenn es eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle betrifft. Dabei gilt das Datum der Absage an die Day One durch den Auftraggeber, beziehungsweise des Kandidaten. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Day One, diese vor der Kontaktaufnahme mit dem Kandidaten oder unmittelbar nach der Kontaktaufnahme durch den Kandidaten sowie bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zu informieren.
Verlässt ein von uns vermittelter Kandidat während der vertraglichen Probezeit das Unternehmen, erstatten wir 50% des vereinbarten Honorars in Form einer künftigen Leistungsgutschrift.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftraggeber und Day One verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung aller übermittelten Informationen sowie des Inhalts dieser Bedingungen. Referenzauskünfte durch den Kunden können nur nach vorheriger Rücksprache mit Day One erfolgen.
Alle Dokumente, die Day One dem Auftraggeber über den vorgeschlagenen Kandidaten zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Day One und dem Kandidaten. Diese Unterlagen sowie die darin enthaltenen Daten und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen unterliegen dem Datenschutz. Ausgenommen sind Bewerbungsunterlagen des vom Kunden eingestellten Bewerbers.
Soweit Daten oder Informationen, die Day One an den Auftraggeber übermittelt, personenbezogene Daten eines Kandidaten sind, ist Day One der für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verantwortlich.
Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen können in beidseitigem Einverständnis vereinbart werden.
Für Streitigkeiten aus dem Vertrauensverhältnis zwischen Day One und dem Auftraggeber gilt als Gerichtsstand Zürich, Gesellschaftssitz der Day One. Vorliegende Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01. April 2022 und ersetzen sämtliche zuvor getroffenen Vereinbarungen.